Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen von Pierre-Yves Niederhauser, ITpulse (nachfolgend ITpulse). Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vor, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung. Abweichungen werden in der Offerte oder im Mandatsvertrag festgehalten.
Art. 2
Offerte und Vertragsabschluss
Offerten von ITpulse sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte durch den Kunden zustande, auch per E-Mail. Für den Umfang des Mandats ist ausschliesslich der Inhalt der angenommenen Offerte massgebend.
Art. 3
Art der Leistungen
ITpulse erbringt Beratungsleistungen. ITpulse verpflichtet sich, diese sorgfältig und nach den anerkannten Regeln des Berufsstands auszuführen. Ohne ausdrückliche Zusicherung in der Offerte schuldet ITpulse ein sorgfältiges Tätigwerden, keinen bestimmten Erfolg.
Art. 4
Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Verzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR geschuldet. ITpulse kann die Leistungen bei Zahlungsverzug einstellen, nach erfolgloser Mahnung.
Art. 5
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für das Mandat erforderlichen Informationen, Zugänge und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung. Er bezeichnet eine Ansprechperson, die befugt ist, die erforderlichen Entscheide zu treffen. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen verlängern die Fristen entsprechend und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Art. 6
Fristen
Angegebene Fristen sind Richtwerte, sofern sie in der Offerte nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Überschreitung einer Richtfrist begründet weder ein Recht auf Auflösung noch auf Schadenersatz.
Art. 7
Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, von denen sie im Rahmen des Mandats Kenntnis erhält, vertraulich. Vom Kunden als «intern» klassifizierte Dokumente behandelt ITpulse nach seiner Stufe «vertraulich». Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Mandats während fünf Jahren fort, für Geschäftsgeheimnisse ohne zeitliche Begrenzung.
Art. 8
Geistiges Eigentum
Die Arbeitsergebnisse gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Methoden, Werkzeuge, Vorlagen und Know-how von ITpulse bleiben dessen ausschliessliches Eigentum; ITpulse kann sie für andere Kunden frei weiterverwenden.
Art. 9
Datenschutz
ITpulse bearbeitet Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Der Einsatz von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz ist in der Charta «KI und Daten» beschrieben, die auf dieser Website verfügbar ist.
Art. 10
Unabhängigkeit
ITpulse nimmt keine Kommissionen, Rückvergütungen oder Vorteile von Lieferanten oder Herstellern entgegen. Jede Geschäftsbeziehung, die eine Empfehlung beeinflussen könnte, wird dem Kunden vor der Empfehlung offengelegt.
Art. 11
Haftung
Die Haftung von ITpulse ist auf direkte Schäden und auf die Höhe des Honorars des betreffenden Mandats beschränkt. Vorbehalten bleiben Absicht und grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 OR. Jede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Art. 12
Beendigung des Mandats
Jede Partei kann das Mandat jederzeit gemäss Art. 404 OR beenden. Die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sind anteilig geschuldet. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei Auflösung zur Unzeit im Sinne von Art. 404 Abs. 2 OR.
Art. 13
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Freiburg.